Kritik an Ausschluss der Landsmannschaft Rhenania

Foto: Presseamt Münster / MünsterView
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Mit großem Unverständnis reagierte die Junge Union Münster auf den Beschluss einer von SPD und Grünen angeführten Allianz im Hauptausschuss der Stadt Münster, der Landsmannschaft Rhenania den Zugang zum Rathausfestsaal für ihre im Jahr 2016 geplanten Feierlichkeiten zu verweigern.

Bei der Landsmannschaft Rhenania handelt es sich um eine im Jahr 1850 gegründete Studentenverbindung, die auch noch heute studentische Traditionen und Werte wie lebenslange Freundschaft hochleben lässt. Dies passt ganz offensichtlich nicht in das links-grüne Ideologiekonzept der beiden Parteien. Dass nun aber ausgerechnet mit SPD und Grünen die selbsternannten Hüter von Toleranz und Respekt so eine undemokratische Entscheidung treffen, ist ein nicht hinnehmbarer Tabubruch.

Der Ratshausfestsaal steht allen Gruppen und Vereinen offen, die auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen. Dies bei den Rhenanen anzuzweifeln, weil es sich um eine schlagende Verbindung handelt, entbehrt jeglicher Logik, da es sich beim akademischen Fechten um eine historische Tradition handelt, die keineswegs Missachtung des Grundgesetzes ausdrückt. Die fadenscheinige Begründung der Parteien, die Landsmannschaft würde nur Männer aufnehmen, kann ebensowenig gelten. Schließlich finden regelmäßig Veranstaltungen im Rathaus statt, die von rein männlichen oder weiblichen Vereinen getragen werden. Solche Organisationsstrukturen sind Ausdruck unserer pluralistischen und demokratischen Gesellschaft, die nicht nur toleriert, sondern auch gefördert werden müssen. Ansonsten müsste sich leider auch der SC Preußen Münster für seine Aufstiegsfeierlichkeiten im Jahr 2015 einen Ausweichort suchen. Schließlich handelt es sich ja um eine reine Herrenfußballmannschaft.

Wir fordern alle Parteien, die für den Ausschluss der Landsmannschaft Rhenania gestimmt haben, zu einem Umdenken auf! Die FDP strebt mit ihrer Enthaltung offenbar auch in Münster den Gang in die Bedeutungslosigkeit an. Mit „freiheitlich“ hat das Verhalten jedenfalls nichts mehr zu tun. Der in unserer Verfassung verankerte Gleichbehandlungsgrundsatz darf nicht aus ideologischen Gründen unterwandert werden!

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