Junge Union Münster gegen die Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche

Pressemitteilung

Mit Unverständnis registriert die Junge Union Münster die derzeit aufkeimende Diskussion um die Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche.

Ein Schwangerschaftsabbruch darf nicht wie eine gewöhnliche ärztliche Dienstleistung verstanden werden. Die Regelung des Strafgesetzbuches, die den Schwangerschaftsabbruch nach eingehender Beratung und Bedenkzeit straffrei stellt, darf nicht dahingehend umgedeutet werden, den Schwangerschaftsabbruch als Normalfall darzustellen. Das Werbeverbot in § 219 a) StGB trägt dem Rechnung. Es darf nicht den Anschein erwecken, Schwangerschaftsabbrüche seien ein alltägliches Geschäft, sondern die Thematik erfordert eine sensible Beratung im Sinne des Lebensschutzes, bevor eine Entscheidung getroffen werden kann.

"Wir richten uns gegen eine geschäftsmäßige Werbung für Schwangerschaftsabbrüche und setzen uns für die Würde und den Schutz ungeborenen Lebens ein. Deshalb fordern wir die Münsteraner Bundestagsabgeordneten dazu auf, sich für den Erhalt von § 219 a) StGB einzusetzen“, so der Vorsitzende der Jungen Union Münster, Dietrich Aden."